Parallel- und Re-Import von Arzneimitteln
Aktuelle Rahmenbedingungen, Marktsituation und Trends
- Zahlen, Daten, Fakten
- Auswirkungen der frühen Nutzenbewertung
- Maßnahmen zur Verhinderung von Arzneimittelfälschungen
- Verfahren durch die Bundesoberbehörde
- Überwachung durch die Landesbehörden
- Die aktuelle Situation aus Sicht der Originalhersteller und der Importeure
In den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bestehen bei Arzneimitteln erhebliche Preisunterschiede. Wie der Grundsatz des freien Warenverkehrs in der EU praktisch auf Paralleleinfuhren von Arzneimitteln anzuwenden ist, hat die Europäische Kommission in einer Mitteilung klargestellt. Es handelt sich dabei um Erzeugnisse, die außerhalb der offiziellen Vertriebskanäle des Herstellers oder des Lizenznehmers aus einem Mitgliedstaat in einen anderen eingeführt und dort in den Verkehr gebracht werden. Im Falle von Arzneimitteln sind solche Einfuhren erlaubt, wenn das importierte Erzeugnis mit einem im betreffenden Mitgliedstaat bereits zugelassenen Arzneimittel identisch oder im Wesentlichen identisch ist.
In diesem Seminar werden Ihnen die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Marktsituation aus der Sicht der pharmazeutischen Industrie und eines Importeurs dargestellt.
Auf die vorgesehenen Maßnahmen zur Verhinderung von Arzneimittelfälschungen – insbesondere durch die nationale Umsetzung des Pharmaceutical Package der EU – wird ausführlich eingegangen. Die Rolle und das Verfahren der Bundesoberbehörden und die Möglichkeiten der Überwachung durch die Landesbehörden werden aufgezeigt.
Aktuelle Entwicklungen, wie beispielsweise der Einfluss von Rabattverträgen und die Auswirkungen der frühen Nutzenbewertung, werden praxisnah aufgegriffen. Diskutieren Sie Ihre ganz persönlichen Fragestellungen mit den ausgewiesenen Experten.