In Kraft seit 1. Juli 2023 mit zweijähriger Übergangsfrist

  • Inhalt der neuen F&E-GVO und Horizontal-Leitlinien
  • Unterschiede zu den bisherigen Regelungen
  • Übergangsregelungen
  • Auswirkungen für die Vertragspraxis
  • Kritische Würdigung aus Sicht der Unternehmen und der Rechtsberatung

Am 1. Juli ist die neue Gruppenfreistellungsverordnung für F&E-Kooperationen (F&E-GVO) in Kraft getreten. Sie hat die bis dahin geltende VO (EU) 1217/2010 abgelöst und gilt bis zum 30. Juni 2035. Gleichzeitig wurden zur Erläuterung der kartellrechtlichen Bewertung horizontaler Vereinbarungen neue Horizontal-Leitlinien veröffentlicht.

Bis zum 30. Juni 2025 gilt ein Übergangszeitraum, in dem F&E-Vereinbarungen gültig bleiben, die am 1. Juli 2023 bestanden haben und die die Freistellungsvoraussetzungen der alten, nicht aber die der neuen GVO erfüllen. Forschungsund Entwicklungsvereinbarungen, die am 1. Juli 2023 bestanden haben, aber länger als bis zum 30. Juni 2025 laufen, müssen bis zu diesem Zeitpunkt angepasst werden.

Verletzungen der kartellrechtlichen Anforderungen an F&E-Kooperationen können gravierende Folgen haben, neben der Unwirksamkeit der F&E-Vereinbarung drohen Bußgelder.

Am 22. September informiert Sie ein Team ausgewiesener Experten aus der Europäischen Kommission, der Rechtsberatung und von Unternehmensseite über die Inhalte der Neuregelungen und deren Auswirkungen in der Vertragspraxis. Stellen Sie Ihre Fragen und diskutieren Sie die Konsequenzen für Ihre tägliche Arbeit.

Referenten

Paul Bridgeland
Generaldirektion Wettbewerb, Unit A1: Antitrust case support and policy
Europäische Kommission
Brüssel
Dr. Michael Groß
Rechtsanwalt, Of Counsel
Müller Schupfner & Partner
München
Dr. Clemens Heusch
VP, Head of Global Litigation and Disputes
Nokia
Düsseldorf