IT-Projekte buchhalterisch begleiten
von der Planung bis zur korrekten Bilanzierung
- Das GWG-Wahlrecht seit dem 01.01.2018 in Verbindung mit den Einkommensteuer-Richtlinien
- Die neue Sofort-AfA für digitale Wirtschaftsgüter seit 01.01.2021 (BMF-Schreiben vom 26.02.2021)
- Begriffsdefinition Software · Was bedeutet ERP-Software?
- Bilanzierung Cloud-basierter Software
- Tipps zur Bilanzierung von Websites, Homepages, APPs
- Die Digitalisierung im Rechnungswesen
Die Bilanzierung und Bewertung von Hard- und Software wirft immer wieder neue Probleme auf. Nicht zuletzt durch das GWG-Wahlrecht seit dem 01.01.2018 oder den neuen, seit 01.01.2021 geltenden Regelungen zur Sofort-AfA von digitalen Wirtschaftsgütern. Auch die Coronabedingte steuerlich-degressive AfA, aber deren Nichtanerkennung im Handelsrecht verursacht mehr Fragen, als Antworten. Im Hintergrund steht seit dem Jahr 2010 der Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit und es sind viele Zweifelsfragen hinsichtlich der Abgrenzung zwischen langlebigen und geringwertigen Wirtschaftsgütern sowie bzgl. der Nutzungsdauer und Abschreibungsarten aufgetaucht. Aber auch die Klassifizierung der Software als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand führt zu Problemen. Gehört die Software zur Hardware oder ist sie ein selbständiges Wirtschaftsgut? Zum Seminar gehören auch Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 18.11.2005 über die bilanzsteuerliche Behandlung von ERP-Software sowie die Handhabung nach Meinung des IDW – Institut der Wirtschaftsprüfer und nach IAS/IFRS – International Financial Reporting Standards. Haben Sie auch schon mal versucht, Bilanzierungsfragen an die ITKollegInnen zu stellen? Haben Sie die Antworten verstanden? Die IT-ler sprechen teilweise eine eigene Sprache, was aber auch uns Controllern und Buchhaltern vorbehalten ist. Wichtig ist, insgesamt auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen.
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