• Prüfung der CRR III-Neuerungen im Aufsichts-Fokus: Umsetzungsstand der Neuerungen in Kapitalplanung, Meldewesen und Unternehmensstrategie
  • Neue Abgrenzung Anlage- vs. Handelsbuch
  • Prüfungsschwerpunkte der Aufsicht: Neue KSA-Forderungsklassen und geänderte Risikogewichtungen / Neue Konversionsfaktoren / Neuer Ansatz zur Eigenmittelunterlegung operationeller Risiken
  • Neuer Offenlegungs-Hub der EBA

Die neuen CRR III-Anforderungen sind seit 1.1.2025 anzuwenden. Aufgrund der unmittelbaren Auswirkungen auf Risikotragfähigkeits- und Kapitalplanungsrechnung sowie auf das Meldewesen und die Unternehmensstrategie legt die Aufsicht einen Schwerpunkt auf die Umsetzung der Neuerungen in den Instituten.

Erfahren Sie aus erster Hand, welche Erwartungen die Aufsicht an die Prozessumsetzungen und Anpassungen hat – insbesondere beim Kreditrisiko (KSA) und beim OpRisk-Ansatz – und welche Schwerpunkte bei Umsetzungsprüfungen im Fokus der Aufsicht liegen.

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