Identifizierung, Beurteilung und Prüfung von Krediten an Organträger

  • Vorgehensweise bei der Identifizierung, Beurteilung und Überprüfung von potenziellen Organkrediten und Organträgerschaften
  • Umsetzungserfahrungen aus den Änderungen durch das RiG
  • Erweiterte Anforderungen an Dokumentation /Genehmigungsprozesse
  • Ausweitung von Organkreis und Organkreditbegriff (bedeutende Beteiligungen) sowie Enthaltungspflicht bei Interessenskonflikten
  • Ausweitung von Organkrediten auf Geschäfte des Instituts, die keine Kredite im Sinne des § 21 Abs.1 KWG darstellen

Organkredite (Personen- oder Unternehmensorgankredite) stellen eine besondere Form der Kredite mit weitreichenden zusätzlichen Anforderungen an die Kreditvergabe und die Kreditüberwachung sowie die Meldung und Offenlegung dar.

Im Rahmen Risikoreduzierungsgesetzes (RiG) haben sich die Organkreditvorschriften nach § 15 KWG geändert. Wesentliche Änderungen waren die Ausweitung des Organkreises und des Organkreditbegriffs, hier insbesondere die Ausweitung auf Geschäfte des Instituts, die keine Kredite im Sinne von § 21 Abs. 1 KWG sind, mit Personen oder Unternehmen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 12 KWG.

In der Kreditpraxis ergeben sich zahlreiche Auslegungsfragen und Schwierigkeiten bei der Identifizierung und Beurteilung von Organkrediten.

Das Seminar zeigt wertvolle Praxistipps für die Herangehensweise an die Identifizierung, Erfassung und Beurteilung von Organkrediten nach den neuen Vorgaben sowie die Umsetzung in den Kreditanalyseprozessen.

Termine für dieses Seminar

Referenten

Frédéric Kirsch
Referent Bankaufsichtsrecht, Prüfungsteam
Genossenschaftsbanken Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V.
Oldenburg

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