Workshop: Einheitspatent & Europäisches Patentgericht am 08.10.2015
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Über das Seminar
Seit dem 1. Januar 2015 müssen Fachanwälte mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung pro Jahr nachweisen. Bis zu fünf Zeitstunden können im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Der Workshop "Einheitspatent und europäisches Patentgericht" bietet Fachanwälten im Gewerblichen Rechtsschutz die Möglichkeit, ihre jährliche Fortbildungsverpflichtung in vollem Umfang an zwei Präsenztagen zu erfüllen. Hierzu besuchen die Teilnehmer die Konferenz
Mannheimer Patenttage 2015
am 8./9. Oktober 2015 in Mannheim und nehmen zusätzlich am Vormittag des 8. Oktober von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr im selben Tagungshotel am Workshop "Einheitspatent und europäisches Patentgericht" mit Dr. Ulrich Blumenröder teil. Außerdem nehmen sie unmittelbar anschließend an einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle in Form eines Wissenstests zum Selbststudium der Workshop-Dokumentation (ca. 20-30 Minuten) teil.
Zur Vorlage bei der für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer erhalten Sie anschließend:
- eine Bescheinigung über den Besuch der MANNHEIMER PATENTTAGE 2015 (Vortragszeit: 10,5 Zeitstunden)
- eine weitere Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an dem Workshop "Einheitspatent und Europäisches Patentgericht"
Diese Workshop-Bescheinigung umfasst
- das Selbststudium der Workshop-Dokumentation (Zeitaufwand: ca. 4-6 Stunden)
- den Besuch des Workshops "Einheitspatent und europäisches Patentgericht" mit Dr. Ulrich Blumenröder am 8. Oktober 2015 in Mannheim (1,5 Stunden Vortragszeit)
- die Teilnahme an der schriftlichen Lernerfolgskontrolle am 8. Oktober 2015 in Mannheim
Mit diesen beiden Bescheinigungen erfüllen Sie Ihre Fortbildungsverpflichtung nach § 15 FAO n.F. in vollem Umfang.