Fortbildungen nach § 15a FAO n.F.
Fachanwälten bieten wir mit nur zwei Präsenztagen 15 Stunden Fortbildung nach § 15a FAO n.F. Sie nehmen an einem zweitägigen Lehrgang bzw. einer zweitägigen Konferenz teil sowie an dem jeweils genannten Workshop. Der Workshop kombiniert das Selbststudium einer Workshop-Dokumentation, eine zusätzliche Präsenzveranstaltung an einem der beiden Lehrgangs- bzw. Konferenztage sowie eine anschließende schriftliche Lernerfolgskontrolle.
Sie erhalten ein Teilnahmezertifikat über den Besuch des Lehrgangs bzw. der Konferenz sowie ein weiteres Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Workshop. Damit erfüllen Sie Ihre Fortbildungsverpflichtung nach § 15 FAO n.F. in vollem Umfang.
Dieses Konzept bieten wir Ihnen bei folgenden Veranstaltungen:
Fachanwälte im Gewerblichen Rechtsschutz
Konferenz
Mannheimer Patenttage 2015
8./9. Oktober 2015 in Mannheim
in Kombination mit
Workshop
Einheitspatent und Europäisches Patentgericht
8. Oktober 2015 in Mannheim
Lehrgang
Patentverletzungsstreit in der Praxis
29./30. Oktober 2015 in München
in Kombination mit
Workshop
Mediation als Alternative im IP- und Unternehmensrecht
29. Oktober 2015 in München
Lehrgang
F&E-Verträge und Lizenzvertragsrecht
10./11. Dezember 2015 in München
in Kombination mit
Workshop
Mediation als Alternative im IP- und Unternehmensrecht
10. Dezember 2015 in München
Alle Fachanwälte
Lehrgang
Bilanzwissen und Bilanzanalyse für Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen
8./9. Oktober 2015 in Offenbach bei Frankfurt/M.
Bei diesem Lehrgang bescheinigen wir Ihnen ebenfalls die 15 Stunden Fachanwaltsfortbildung nach § 15 FAO n.F. durch den Besuch des Lehrgangs, die Bearbeitung eines Fallbeispiels im Selbststudium sowie eine anschließende Lernerfolgskontrolle.