Geschäftsmodellanalyse durch die Bankenaufsicht
Überprüfung der Nachhaltigkeit und Tragfähigkeit von Geschäftsmodellen
- Aufsichtliche Anforderungen an die Geschäftsmodelle im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses in Säule II – proportionale Anwendung des (LSI-)SREP
- Aufsichtliche Vorgaben zur Geschäftsmodellanalyse
- Geschäftsmodellanalyse: Vorgehen durch die »Laufende Aufsicht«
- Aufbau und Inhalte der institutsspezifischen Risikoanalyse als zentrales Element der laufenden Überwachung
- Geschäftsmodell-Überprüfungen der Aufsicht: Prüffelder – Schwachstellen-Analyse – Risikobeurteilung
- (Einzel-)Interviews mit Führungskräften, Vorständen und Geschäftsleitern
Die Analyse der Geschäftsmodelle (BMA) von Banken und Finanzdienstleistern durch die Bankenaufsicht spielt eine entscheidende Rolle für die Stabilität des Finanzsektors und der Früherkennung von (systematischen) Risiken, die die Geschäftsfortführung gefährden.
Daher stellt die Aufsicht hohe Anforderungen an die Nachhaltigkeit und Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle – u. a. hinsichtlich Risikoprofil, Kapitalausstattung und Liquidität. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Überlebensfähigkeit der Banken in Stresssituationen.
Die Aufsicht prüft und überwacht, inwieweit Banken angemessene Risikomanagementsysteme und interne Kontrollen implementiert haben, um mögliche Risiken zu erkennen, zu steuern und zu minimieren.
Zunehmend rückt auch die Einhaltung ethischer und rechtlicher Standards sowie die Governance bzgl. ESG- und Nachhaltigkeitsanforderungen in den Aufsichtsfokus.