Rechtssichere Anwendung der Konsolidierungsvorschriften

  • Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung und Konsolidierungskreis
  • Umfang der konzerneinheitlichen Bilanzierung und Bewertung in der HB II
  • Erstkonsolidierung und Folgekonsolidierung sowie Endkonsolidierung
  • Behandlung erworbener stiller Reserven/Lasten und des erworbenen Goodwill
  • Berücksichtigung latenter Steuern und von Minderheitenanteilen
  • Schuldenkonsolidierung, Aufwands- und Ertragseliminierung und Zwischenergebniseliminierung
  • Sonderformen der Konsolidierung: Quotale Konsolidierung und At Equity-Konsolidierung
  • Segmentberichterstattung und Kapitalflussrechnung

Die Konzernrechnungslegung gewinnt in der externen Rechnungslegung als Informationsinstrument und in der internen Rechnungslegung als Steuerungsinstrument immer mehr an Bedeutung. In Deutschland sind inzwischen rd. 250.000 Unternehmen zur Konzernrechnungslegung verpflichtet. Hinzu kommt, dass die Banken im Rahmen der Bonitätsanalyse den Konzernabschluss dem Einzelabschluss der Konzernmütter vorziehen.

In dem Seminar werden die einzelnen Schritte zur Erstellung des Konzernabschlusses systematisch und praxisbezogen behandelt und anhand einer Reihe von Fallstudien verdeutlicht. Die Vorschriften zur HGB-Konzernrechnungslegung wurden durch den Gesetzgeber (BilMoG und BilRUG) und vor allem auch durch die Verlautbarungen des DRSC bis auf wenige Ausnahmen (wie z.B. dem Impairment Only Approach) weitgehend an die IFRS-Regelungen angepasst. In dem Seminar werden daher, ausgehend von den HGB-Vorschriften, flankierend auch die IFRS-Regelungen besprochen.

Nach dem Intensivseminar sind Sie "fit" in der korrekten Anwendung der Konsolidierungsvorschriften und können damit den anstehenden Konzernabschluss aktiv und rechtssicher nach den bilanzpolitischen Unternehmensinteressen erstellen und gestalten.

Termine für dieses Seminar

Referenten

Prof. Dr. Klaus Hahn
Steuerberater
ehem. Duale Hochschule Baden-Württemberg
Stuttgart

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