Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Fokus der Aufsicht
- Neue MaRisk-Vorgaben zu Kreditspreadrisiken
- Verschärfte Anforderungen (8. MaRisk-Novelle) an die Analyse der Zinsänderungsrisiken und die Auswertung von Zinsänderungs-/ Kreditspread-Szenarien und -Stresstests
- Erwartungen an die Messansätze und Überprüfungshandlungen in den Modellen, Annahmen und Parametern sowie dem Risikoappetit
- Neue Vorgaben bzgl. der Festlegung von Verhaltensannahmen und Sicherungsgeschäfte für Zinsänderungsrisiken
- Meldeerwartungen zum harmonisierten europäischen IRRBB-Meldewesen
Die 8. MaRisk-Novelle überführt die EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch (EBA /GL / 2022 /14) in die deutsche Aufsichtspraxis.
Kreditinstitute haben regelmäßig die Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung in Bezug auf Ihre Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch zu ermitteln und der Aufsicht zu melden. Neuerungen aus der MaRisk-Novelle haben insbesondere Auswirkungen auf die Festlegung des Risikoappetits, Verhaltensannahmen, die Sicherungsgeschäfte sowie auf die Stressszenarien für Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken. Daneben ist die Ausgestaltung der Risikosteuerungsund -controllingprozesse für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch auf Angemessenheit nach den neuen Vorgaben zu überprüfen und die Messansätze für diese Risiken nachzuschärfen.
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