Forbearance-/NPL-Prozesse & Engagement-Maßnahmen im Fokus der Aufsicht

Neue MaRisk-Anforderungen an die rechtzeitige Identifikation von Forbearance-/NPL-Engagements Maßnahmen bei Bonitäts-Änderungen während der Engagement-Laufzeit

  • Neue Forbearance-Anforderungen (MaRisk, EBA-GL) an den Umgang mit Kreditengagements bei Bonitäts-Änderungen und Zugeständnissen während der Engagement-Laufzeit
  • Aufsichtskonforme Ausgestaltung der Forbearance-Prozesse und Risikofrühwarn-Verfahren mit institutsindividuellen Forbearance-Indikatoren, Wesentlichkeitsschwellen und Limiten für alle Einzelengagements
  • Prüfung und Beurteilung der abgeleiteten Engagement-Maßnahmen im Zusammenhang mit der Forbearance-Klassifizierung als Reaktion auf aktuelle (Risiko-)Entwicklungen
  • Häufig identifizierte Schwachstellen und Mängel im Rahmen von Kreditprüfungen und PAAR-Prüfungen

Die neuen MaRisk sowie die EBA-Leitlinien zur Behandlung von notleidenden Krediten bzw. zur Kreditvergabe und Kreditüberwachung fordern die Berücksichtigung von bspw. vertraglichen Zugeständnissen zugunsten des Kreditnehmers aufgrund sich abzeichnender finanzieller Schwierigkeiten (Forbearance).

Bei der Festlegung der Kriterien hat das Institut auch einen Übergang in die Intensivbetreuung/ Sanierung/Abwicklung auf Einzel- und Gesamtengagement- Ebene angemessen zu prüfen. Mit einzubeziehen sind ebenfalls Maßnahmen, bei denen Zugeständnisse hinsichtlich der Rückzahlungsmodalitäten zugunsten des Kreditnehmers gemacht wurden.

Eine genaue Definition und Abgrenzung von Forbearance-Merkmalen und Forbearance-Klassifizierungen hat das Institut individuell vornehmen. Die Erkenntnisse aus Forbearance-Maßnahmen sind zudem angemessen bei den Verfahren zur Risikofrüherkennung, Risikoklassifizierung und der Bildung der Risikovorsorge/EWB zu berücksichtigen, ebenso, wie im Meldewesen.

Referenten

Dr. Heiko Remling
Prüfungsleiter Bankgeschäftliche Prüfungen
Deutsche Bundesbank
Mainz