Anpassung von Auslagerungsverträgen und SLAs an neue MaRisk- & BAIT-Anforderungen
Vermeidung von Regelungslücken bei Vertragsänderungen und Abschluss neuer Vereinbarungen – Mindestinhalte – Fallstricke bei "Nachverhandlungen" – Praxisbeispiele
- Aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Neuabschlüsse und die Anpassung bestehender Auslagerungsverträge/SLAs
- Welche Verträge müssen angepasst werden? Wo sind ggf. neue Verträge sinnvoll – Fallstricke bei der "Nachverhandlung"
- Neue und konkretisierte Mindestinhalte der MaRisk AT 9, Ziffer 7
- Spezifizierung und Abgrenzung der zu erbringenden Leistungen
- Vereinbarte Dienstleistungsgüte und Festlegung von Leistungszielen
- Berücksichtigung zivilrechtlicher Aspekte bei Outsourcing-Verträgen
Aufgrund der neuen MaRisk und neuen BAIT müssen alle bestehenden Auslagerungsverträge und SLAs auf Änderungsbedarf geprüft werden. Dies stellt die Institute vor große Herausforderungen, da bei einer Vielzahl der geschlossenen Vereinbarungen (teilweise umfassender) Änderungsbedarf notwendig ist. In AT 9, Tz. 7 gibt die MaRisk einen Überblick über die aufsichtlich geforderten und schriftlich zu dokumentierenden Mindestinhalte bei wesentlichen Auslagerungen. Aber aktuelle Aufsichtsprüfungen haben gezeigt, dass die in der Aufsichtspraxis tatsächlich erwartete Ausgestaltung deutlich umfangreicher und tiefgreifender zu sein hat.
Welche Verträge müssen angepasst werden? Wo sind ggf. neue Verträge sinnvoll und welche Fallstricke bestehen bei der "Nachverhandlung" mit den Dienstleistern? Insbesondere die exakte Spezifizierung und Abgrenzung der zu erbringenden Leistungen, die Vereinbarung einer bestimmbaren und messbaren Dienstleistungsgüte sowie die Festlegung von konkreten Leistungszielen gestaltet sich in der Praxis schwierig. Zivilrechtliche (!) Aspekte bei Outsourcing-Verträgen bleiben oft gänzlich unberücksichtigt!
Im Seminar setzt sich die erfahrene Referentin mit aktuellen Auslegungs- und Umsetzungsfragen auseinander und gibt wertvolle Hinweise und Praxistipps zur Anpassung von Auslagerungsverträgen und SLAs an neue MaRisk-/BAIT-Anforderungen.