• Voraussetzungen für die Altersteilzeit
  • Modelle der Altersteilzeit
  • Besonderheiten im Sozialversicherungsrecht
  • Besonderheiten im Steuerrecht
  • Wiederbesetzung
  • Leistungen der Bundesagentur für Arbeit
  • Ausblick: Altersteilzeit ab 1.1.2010

Die Altersteilzeit bietet älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand. Die finanzielle Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit läuft zwar Ende 2009 aus, jedoch gibt es auch alternative Modelle für die Zeit nach 2010.

Den Schwerpunkt des Seminars bildet die Vermittlung der Grundlagen für die Abrechnung der Altersteilzeit vom Basiswissen über Spezialwissen für die Abrechnung, Meldungen zur Sozialversicherung und die korrekte Abrechnung bei Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und Störfällen. Abgerundet wird dieser Block durch zahlreiche Beispiele sowie eigenständigen Übungen der Teilnehmer.

Abschließend werden Sie über die Möglichkeiten der Wiederbesetzung und die Förderprogramme der Bundesagentur für Arbeit informiert. Ein Ausblick auf die Förderung und Modelle der Altersteilzeit nach 2010 bereitet Sie dann auf die anstehenden Neuregelungen und Änderungen vor.

Referenten

Christiane Droste-Klempp
Personalentgeltberaterin, Tübingen