Workshop: Das neue Geldwäschegesetz - Umsetzung in die Praxis
Konkrete Tipps für die Umsetzung in Ihrem Institut!
- Überblick über die für Banken maßgeblichen Regelungen
- Änderungen hinsichtlich des wirtschaftlich Berechtigten
- Gestufte Sorgfaltspflichten (inkl. PEP)
- Interne Sicherungsmaßnahmen (inkl. GWB und Research)
- Risikoorientierter Ansatz: Chancen und Risiken − Methodischer Ansatz
- Der betriebsgrößenadäquate Umstellungsprozess
Der Bundesrat hat am 4. Juli 2008 dem "Gesetz zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung – GwBekErgG" zugestimmt, das bereits am 19. Juni 2008 vom Bundestag verabschiedet worden war. Das Gesetz kann damit wie geplant in Kraft treten – voraussichtlich im August. Mit dem neuen Gesetz wird die Überwachung in Deutschland dichter und die Kontrolle immer strenger, die Kreditwirtschaft steht also vor zahlreichen neuen Herausforderungen!
Der "Umsetzungs-Workshop" richtet sich an Geldwäsche-Beauftragte und die für Risiko- und Changemanagement verantwortlichen Mitarbeiter in der Kreditwirtschaft. Einleitend werden Ihnen die Anforderung des Gesetzes von Herrn Lang aus der BaFin ausführlich erläutert. Herr Symann, als Praktiker aus der Geldwäschebekämpfung in der Bank stellt anschließend Umsetzungsansätze vor und gibt konkrete Organisationsvorschläge für eine praxis- und risikoorientierte Umstellungsplanung.
Beide Referenten sind ausgewiesene Experten der Geldwäsche-Bekämpfung und können Ihnen die Thematik jeweils aus ihrem Blickwinkel beleuchten, so dass Sie Antworten auf Fragen erhalten werden, die bisher offen geblieben sind! Sie können die Umsetzung des neuen Gesetzes in Ihrem Institut optimal vorbereiten und werden an viele Fragestellungen mit größerer Sicherheit herangehen können. Nutzen Sie die Gelegenheit während des Workshops und im Dialog mit den Referenten Ihre persönlichen Fragen zu klären! Gerne können Sie Ihre Fragen schon vorab per Telefax an 06221/65033-29 einreichen.