Die Umsetzung der 3. EU-Geldwäscherichtlinie: Neue Anforderungen an Kreditinstitute

  • Die Umsetzung der 3. EU-Geldwäscherichtlinie – eine 1:1 Umsetzung
  • Die neuen Regelungen und das Aufsichtsrecht
  • Der wirtschaftlich Berechtigte
  • Customer Due Dilligence

Mit der Umsetzung der 3. EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht – voraussichtlich ab 15. Dezember 2007 – sind die deutschen Kreditinstitute verpflichtet, effizientere Präventionsmaßnahmen einzuführen, um Geldwäschevorfälle und Terrorismusfinanzierung risikogerecht abzuwehren. Doch nach wie vor sind viele Finanzdienstleister nur unzureichend auf die ab Dezember 2007 geänderte Rechtslage vorbereitet.

Der Referentenentwurf zur Umsetzung liegt nunmehr vor. Dies ist Anlass für uns, das Thema mit einem ausgewiesenen Expertengremium auf der BankersCampus-Tagung darzustellen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, sich über die geplanten Änderungen zu informieren, um die zeitnahe Umsetzung in Ihren Häusern sicher zu stellen.

Referenten

Willy Axer
Bereichsdirektor Prävention
Kreissparkasse Köln
Köln
MinRat Michael Findeisen
Referatsleiter „Verhinderung der Geldwäsche“
Bundesministerium der Finanzen
Berlin
RAin Silvia Frömbgen
Abteilungsdirektorin in der Abteilung Recht und Steuern
DSGV Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
Berlin
Dr. Uwe Hajda
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Dohm & Dr. Hajda
Hannover
RA Dr. Lambert Köhling
Geschäftsbereich Recht
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)
Berlin
Ltd.RegDir. Hans-Martin Lang
Referatsleiter GW I
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bonn
RA Peter Langweg
Referent Geldwäschebekämpfung
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
Berlin
RA Dr. jur. Dirk Scherp
Group Head of Compliance and Anti-Money-Laundering
Dresdner Bank AG
Frankfurt/Main
Esther-Marieluise Schultheis
Geldwäsche- und Compliancebeauftragte
Mittelbrandenburgische Sparkasse
Potsdam
Udo Witte
Witteconsult
Dormagen