• Die Umsetzung der 3. EU-Geldwäscherichtlinie in Deutschland
  • Die neuen Bestimmungen aus der Sicht der Praxis
  • Risikomanagementansatz für Geldwäsche-Beauftragte
  • Roundtable-Diskussion

Bereits im Dezember 2005 ist die 3. EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft getreten. Die Umsetzung in deutsches Recht muss nun bis Mitte Dezember diesen Jahres erfolgen! Die Folge für die Kreditwirtschaft werden neue Regelungen sein, die zu vermehrten Kontrollmaßnahmen durch die Kreditwirtschaft führen werden. Zum Teil sind aber auch Erleichterungen vorgesehen. Der für Oktober erwartete Referentenentwurf wird Ihnen im Rahmen der Veranstaltung von MinRat Findeisen vorgestellt werden. Herr RA Dach wird die Thematik aus Sicht der Kreditwirtschaft beleuchten und Herr Dr. Henning stellt Ihnen einen Ansatz zur ganzheitlichen Sicht des Risikomanagements vor − ein Ausblick auf die Orientierung hin zum risikoorientierten Ansatz!

Seminarmethode

Die drei jeweils rund einstündigen Vorträge sind für den Vormittag vorgesehen. Der gesamte Nachmittag steht für die Diskussion Ihrer Fragen bzw. Fallbeispiele zur Verfügung. Gerne können Sie hierzu per e-Mail an anti-geldwaesche@akademie-heidelberg.de vorab Fragen an die Referenten richten. Diese leiten wir dann – auf Wunsch gerne auch ohne Nennung Ihres Namens – an das Referenten-Team weiter.

Referenten

Rechtsanwalt Eberhard Dach
Leiter Compliance, Geldwäschebeauftragter
BHF-BANK Aktiengesellschaft
Frankfurt/Main
MinRat Michael Findeisen
Referatsleiter „Verhinderung der Geldwäsche“
Bundesministerium der Finanzen
Berlin
Dr. Henning Herzog
Direktor, Institute Risk & Fraud Management
Steinbeis-Hochschule
Berlin