Das Recht der Arbeitnehmerüberlassung
- Abgrenzung zum Arbeits-, Dienst- und Werksvertrag
- Die Rechtsbeziehungen der Parteien bei Arbeitnehmerüberlassung
- Illegale Arbeitnehmerüberlassung
- Auswirkungen im AÜG durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
- Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Relevante Gerichtsurteile
- Checklisten
- Musterformulierungen
- Praxisbeispiele
Erhöhte Auftragseingänge sowie Personalausfälle führen oftmals zu einem zusätzlichen Arbeitskräftebedarf. Viele Unternehmen setzen in solchen Situationen Personal aus Zeitarbeitsfirmen ein. Hierdurch werden in nicht unerheblichem Maße Kosten gesenkt und die durch Wettbewerbsdruck erforderliche Flexibilität erreicht oder gar vergrößert.
Entleiherunternehmen ermöglicht die Substitution eigener Arbeitnehmer durch Leiharbeitnehmer die Senkung von Personalkosten, einen flexibleren Einsatz von Arbeitskräften und die Erprobung von Arbeitnehmern ohne arbeitsvertragliche Bindung.
Die Übernahme von Leiharbeitnehmern birgt jedoch auch Gefahren für den Entleiher. Ein Verstoß gegen das AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) kann für das Unternehmen unangenehme Konsequenzen haben. Um Fehler zu vermeiden, ist es demnach unumgänglich, sich genaue Kenntnisse über diesen rechtlichen Bereich anzueignen. Hierzu gehört auch detailliert auf die einschneidenden Änderungen und Neuregelungen und deren Auswirkungen für Arbeitgeber, Betriebsrat wie auch Leiharbeitnehmer einzugehen.