Mitarbeiterkontrollen
- Kontrollen der Nutzung von Internet, E-Mail und Telefon
- Kontrollen im Bereich der Suchtmittel
- Kontrollen im Falle von Krankheiten
- Kontrollen im Falle von Diebstahl/Betrug/Unterschlagung
- Folgen der Zuwiderhandlung durch den Mitarbeiter oder Arbeitgeber
- Beteiligung des Betriebsrats
- Aktuelle Rechtsprechung
- Musterformulierungen
Welche Fälle beschäftigen den Arbeitgeber? Es sind der Sachbearbeiter, der im Internet etwas ersteigert, der Handwerker, der auf dem Weg zu den Kunden mit dem ihm anvertrauten Handy seine Freundin anruft, die Sekretärin, die ihre private E-Mail-Korrespondenz im Büro erledigt, der Lehrling, der zu illegalen Drogen greift, der Kassierer, der etwas „mitgehen lässt“, oder die Abteilungsleiterin, die „Urlaub auf Krankenschein“ macht.
Auf einen Punkt gebracht: Arbeit wird nicht wie geschuldet oder gar nicht erbracht und Betriebsmittel werden auf Kosten des Unternehmers betriebsfremd genutzt.
Mitarbeiterkontrolle ist der Oberbegriff für die Kontrolle der Mitarbeiter im Hinblick auf die von ihnen geschuldete Arbeitsleistung und Verwendung der Betriebsmittel.
Sind dies die Fragen, die Sie in der Praxis beschäftigen?
In diesem Intensivseminar erhalten Sie einen Überblick über die Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel der Mitarbeiterkontrolle und deren rechtlichen Grenzen. Außerdem erhalten Sie Hinweise zur erfolgreichen Einführung der zulässigen Maßnahmen. Der Referent verfügt als Rechtsanwalt über umfangreiche Erfahrung in arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Das Seminar wird auch vom Dialog zwischen den Teilnehmern und Herrn Jünger profi tieren.