Das P-Konto - Anforderungen an die Bankpraxis
- Gesetzliche Anforderungen an das Pfändungsschutzkonto
- Effiziente Gestaltung der betroffenen Geschäftsprozesse
- Rechtliche und prozessuale Bewertung typischer Problemsituationen
Bereits zum 1. Juli 2010 trat die Pfändungsrechtsreform in Kraft, verbunden mit der Einführung des Pfändungsschutzkontos. Seit dem 1. Januar 2012 ist das Pfändungsschutzkonto der einzige Weg für Pfändungsschuldner, über pfändungsfreie Kontoguthaben zu verfügen.
Die hohen Fallzahlen schon bei mittelgroßen Kreditinstituten verlangen nach fabrikmäßiger Pfändungsbearbeitung. Das neue Pfändungsrecht lässt jedoch viele Fragen offen, eine „Best Practice“ muss sich erst noch bilden. Das angebotene Seminar thematisiert die gesetzlichen Anforderungen und deren Auslegung sowie deren Umsetzung in einen effizienten und dennoch rechtssicheren Bearbeitungsprozess.
Die Auswahl der Referenten spiegelt die Schwerpunkte des Seminars wider. Herr Kierey hat bei der TARGOBANK die Umsetzung der Pfändungsrechtsreform rechtlich betreut. Herr Lüttge optimiert in Banken und Sparkassen die Geschäftsprozesse rund um die Pfändungsbearbeitung.