Insolvenzanfechtung –
Ermittlung und Durchsetzung insolvenzspezifischer Ansprüche
- Abgrenzung Anfechtung / Rückschlagsperre
- Gläubigerbenachteiligung
- Anfechtungstatbestände: Kongruente Deckung / Inkongruente Deckung / Vorsätzliche Beteiligung / Darlehensrückgewähr
- Anspruchsdurchsetzung
Vermögensverschiebungen eines Schuldners zugunsten einzelner Gläubiger führen zu einer Verminderung des Schuldnervermögens und folglich auch zu einer geringeren Haftungsmasse. Sind derartige Vermögensübertragungen im Vorfeld einer Insolvenz erfolgt, so können diese unter Umständen übrige Gläubiger benachteiligen. Um dem entgegenzuwirken, räumt die Insolvenzordnung in den §§ 129 ff. InsO dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit ein, derartige Vermögensverschiebungen im Wege der Anfechtung rückgängig zu machen. So wird in der Praxis die Übertragung von Vermögenswerten auf Familienmitglieder oder Zahlungen kurz vor der Insolvenz an ausgewählte Schuldner in der Regel erfolgreich angefochten.
Um derartige Ansprüche durchgreifend aufzuspüren, bedarf es neben fundierter Erfahrung auch eines geschulten Blickes. Hierauf legt die Veranstaltung besonderen Wert. Deshalb treffen die Teilnehmer auf Experten des Insolvenzrechts, die sich auf das Aufspüren von Anfechtungstatbeständen spezialisiert haben. Neben einer Erläuterung des theoretischen Hintergrundwissens liegt der Schwerpunkt des Seminars insbesondere darin, die Teilnehmer für das Erkennen von Anfechtungstatbeständen zu sensibilisieren. Die Referenten verfügen auf diesem Gebiet über eine hohe praktische Erfahrung, die sie gerne an die Teilnehmer des Seminars weitergeben. Ziel ist es, dass diese in Zukunft selbst erfolgreich Vermögensverfügungen aus der Zeit vor der Verfahrenseröffnung anfechten können.