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Datum

Dienstag, 17.05.2011

Ort

Dorint Kongresshotel Mannheim, Friedrichsring 6, 68161 Mannheim

Über das Seminar

Mit der Verabschiedung der neuen EU-Kosmetikverordnung durch das Europäische Parlament sollen EU-Kosmetikbestimmungen harmonisiert, aktualisiert und rechtliche Unklarheiten beseitigt werden. Im Mittelpunkt der neuen Verordnung steht die Gewährleistung eines hohen Maßes an Sicherheit von kosmetischen Mitteln – in diesem Zuge wird den Herstellern eine höhere Verantwortung übertragen und Systeme zu einer einheitlichen Marktüberwachung überarbeitet und verschärft. Kennzeichnung und Sicherheitsbewertung neuer Substanzen und Technologien sollen ebenfalls dazu beitragen, ein hohes Verbraucherschutzniveau sowie den Schutz der menschlichen Gesundheit zu gewährleisten.

Die vorgesehene Übergangsfrist endet mit Ausnahme einiger Bestimmungen 2013 in der Umsetzung der neuen Verordnung – womit sich Hersteller und auch Händler mit den bevorstehenden Änderungen schon jetzt intensiv auseinandersetzen müssen, da eine Verschärfung der Unternehmenspraxis mit einhergeht.

Dieses Seminar vermittelt Ihnen die notwendigen Hintergründe und Maßnahmen, die in Ihrem Unternehmen zu beachten sind.

  • Was ändert sich in den Verantwortlichkeiten für Hersteller, Händler und Auftraggeber?
  • Mit welchen Änderungen ist zu rechnen? Übergangsfristen und notwendige Maßnahmen bis 2013 Produktnotifizierungen – wie und wann?
  • Wissenschaftliche Absicherung Sicherheitsbewertung und Einführung von Mindeststandards: wie weise ich die Sicherheit meines Produktes nach?
  • Wie werden neue Substanzen/Technologien gekennzeichnet?
  • Umsetzungsschwierigkeiten – wie gehe ich diese an?

Profitieren Sie von den langjährigen praxisnahen Erfahrungen unserer Experten und klären Sie Ihre fachbezogenen Fragen während intensiver Gespräche!

Referenten

Klaus Liebscher
Regulatory Affairs
Procter & Gamble Service GmbH
Darmstadt
Thorsten Beyerlein
Rechtsanwalt
Sozietät Beyerlein Rechtsanwälte
Mannheim