• Inhalt der Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum neuen GwG und deren Auswirkungen auf die Praxis der Geldwäscheverhinderung
  • Fehlende Regelungen in den BaFin-AuA
  • Inhalt der 5. EU-Geldwäscherichtlinie

Mitte März 2018 stellte die BaFin in einem Konsultationsentwurf ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) zum novellierten GwG vor. Am 11. Dezember 2018 hat sie die BaFin auf ihrer Website veröffentlicht. Sie werden frühere Auslegungshinweise, v.a. die der Deutschen Kreditwirtschaft aus 2014, vollständig ersetzen.

Die neuen AuA werden sich insbesondere auf das Risikomanagement, die Kundensorgfaltspflichten und sonstige Pflichten auswirken – und somit zu Umsetzungs- und Anpassungsbedarf bei Ihnen im Institut führen.

Es ist zu erwarten, dass auch die finale Version noch Raum für Interpretationen lässt und damit zunächst Unklarheiten bestehen bleiben. RAin Frömbgen und RA Langweg werden versuchen, diese bestmöglich zu beseitigen. Beide Referenten haben im Rahmen ihrer Verbandstätigkeit die Entwicklung der BaFin-AuA von Beginn an eng begleitet – von diesem Know-how können Sie beim Besuch des Round Table direkt profitieren!

Für Praktiker besonders reizvoll:
Gestalten Sie die Schwerpunkte des Round Table zu Ihrem eigenen Nutzen mit! Reichen Sie vorab – bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn – Ihre individuellen Fragen für die Round Table-Diskussion ein und diskutieren Sie diese mit Ihren Fachkollegen und den beiden Referenten.

Referenten

RAin Silvia Frömbgen
Abteilungsdirektorin in der Abteilung Recht und Steuern
DSGV Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
Berlin
RA Peter Langweg
Referent Geldwäschebekämpfung
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
Berlin